Ersatzfahrzeug
Mit uns bleiben Sie auch im Schadenfall mobil!
Wir stellen sicher, dass Sie sowohl während der Windschutzscheiben-Reparatur resp. des Windschutzscheiben –Neueinbaus als auch während der Unfallinstandstellung mobil bleiben, sei es mit einem eigenen Ersatzwagen oder mit einem speziell für Sie Zugemieteten Ersatzfahrzeug.
Im Haftpflichtfall steht dem geschädigten Fahrzeughalter ein Ersatzwagen zu. In SVG 58 ist die entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden. Allerdings ist die Rechtssprechung diesbezüglich nicht ganz eindeutig und regional verschieden. Ein Bundesgerichtsurteil liegt nicht vor.
Auf jeden Fall haben Sie Anspruch auf ein Fahrzeug, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie sind beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen.
- Für Ihren Arbeitsweg benötigen Sie ein Fahrzeug.
- Sie haben familiäre Verpflichtungen, wofür Sie das Auto brauchen.
- Sie brauchen Ihr Fahrzeug für die Ferien, geplante Ausflüge usw.
- Sie wohnen abgelegen.
- In jedem Fall bieten wir Ihnen eine massgeschneiderte Mobilität!